Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum:

Mario Stobbe

Marios-Bindestock

Werner Seelenbinder Str. 23

98597 Breitungen

Tel.:036848/789011

Mobil: 0163/8102002

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeines Geschäftsbedingunge gelten für alle Verträge,Lieferungen und andere Leistungen. Andere Vorschriften von Vertragspartner widersprechen wir ausdrücklich. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Marios-Bindestock. Wir sind jederzeit berechtigt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.Verträge kommen per E Mail,Telefonisch oder Persönlich zustande.

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss einer Bootsmietung inkl. einer geführten Angeltour , einen Kurs verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie wie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns Zustande.Sie erhalten von uns eine schriftlicher,fernmündliche oder elektronische Bestätigung.

2.Vergütungsanspruch

Nach Bestätigung des Buchungswunsches durch uns fällig:
50% Anzahlung vom Tourpreis,sowie 50% anzahlung der Übernachtsmöglichkeit sofort als Buchungbestätigung. Den Restbetrag zahlen Sie bitte-ohne gesonderte Zahlungsaufforderung-spätestens 7 Tage vor Abreise oder vor Ort in bar.
Rücktritts- und Umbuchungskosten sind sofort fällig.

Marios-Bindestock" Angeln in Breitungen" führt nur geführte Angeltouren durch bzw. vermittelt Boote(kein Pauschaltreiseanbieter) inkl.Angelführer und vermittelt Unterkünfte.Desweiteren werden Anfängerkurse im Angelsport angeboten.

3. Gebuchte Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen der Web-Site sowie aus den entsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die in der Web-Site enthaltenen Angaben sind für uns bindend.Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragabschluss eine Anderüng der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich informieren.

4. Leistungs und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrag/ Tourvertrag, die nach Vertragabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigefügt wurden,sind gestattet,soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleitungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistunsänderungen oder abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen ein Kostenlos Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anieten.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1 Rücktritt

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die geführte Angeltour nicht an,können wir Ersatz für die Getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendung und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Stornokosten(Fristberechnung nach § 186-193 BGB)- 14 Tage vor Antritt der Reise = 50 %
-24 Stunden vor Antritt der Reise 100%
Eine Stornierung der Leistung ist nur in Schriftlicher bzw.elektronischer Form gültig.
Unbeschadet vorerwähnter Stornierung bleibt Ihnen ausdrücklich der Nachweis unbenommen, dass uns ein wesentlich geringer Schaden als der sich aus der Stornierung ergebende oder auch überhaupt kein Schaden entstanden ist.

5.2 Umbuchung

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ortes oder  des Bootes vorgenommen werden, so entstehen uns in der regel die gleichen Kosten wie beim Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen die Kosten in gleicher Höhe Berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitig geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Beareitungsgebühr von ca 25,-€.

5.3  Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder der teilnahme der Ersatzperson gesetzliche Vorschriften oder Anordnungen entgegestehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson und als Gesamtschuldner für den Charterpreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

5.4 Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihren Interesse und aus Beweisgründen in jeden Fall schriftlich erfolgen.


6.Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen die Sie zu vertreten haben nicht in Anspruch, sind die gleichen Ersatzleistungen wie bei einen Rücktritt nach Punkt 5.1 der AGB zu leisten.
Diese Ersatzleistung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzlich oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch Marios-Bindestock

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Charter vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Charter den Chartervertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Gast die Durchführung der Angeltour ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Ausflugspreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Anwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Erträge.

8. Höhere Gewalt

Aufhebeung des vertrags wegen höherer Gewalt
In fällen der Kündigung höherer Gewalt gilt § 651j BGB. Insbesondere bei schlechten Wetterbedingungen (z.b. Windstärke> 6BFt. ,Gewitter) oder bei Erkrankung des Reiseführers/Kursleiters oder bei unvorhergesehenen technischen Problemen, kann Marios-Bindestock die Angeltour absagen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben: bei einer Absage durch Marios-Bindestock bzw. durch den gebuchten Kursleiters, hat der Gast Anspruch auf Rückerstattung einer gezahlten Anzahlung. Kann die Tour nur teilweise durchgeführt werden (z.b. nur 4 von 8 Stunden ), entsteht ein Anspruch auf Preisminderung entsprechend der tatsächlich durchgeführten Leistung.

9.Haftung von Marios-Bindestock

9.1

Eigene Leistungen: Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhaft Vorbereitung des Guidings
- die sorgfältige Auswahl und Üerwachung der Guides
-die Richtigkeit der Leistungseschreibung,jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Propekten
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen vereinbarten Leistungen.

9.2 Erfüllungshilfen

Wir haften für Grob fahrlässiges verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10. Pflichten des Gastes

Der Guiding/ Kurs -Gast verpflichtet sich:
- Zur Einhaltung der gesetzlichen und fischerreirechtlichen Bestimmungen die am Veranstaltungsort   gelten.Hierzu gehört insbesondere das Mitführen von gültigen deutschen Fischereipapieren
-Zum tragen einer Schwimmweste an Bord des von ihm gemeiteten Bootes.
- Den Anweisungen des Guides/ Kursleiters Folge zu leisten, falls der Guide mögliche Gefahren vom Boot oder den Guidin-gTeilnehmer abwenden möchte.

11.Beschränkung der Haftung

11.1 Vertragliche haftungsbeschränkun:Unsere vertragliche haftung für Schäden, die nicht Körperschaden sind, ist auf 100.-€ beschränkt.
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist ,oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers veranwortlich sind.

11.2 gesetzliche Haftungsbeschränkung

Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder internationaler Übereinkommen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch aus Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder gelten gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer erbringung des Guidings /Kurs können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener beendigung der Charter uns gegenüber geltend amchen. nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert werden. In Ihren eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in einen Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem Das Guiding dem Vertrag nach enden Sollte. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren, Ansprüche nach dem 2. Seerechtsanderungsgesetz nach zwei Jahren.


13.Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand  ist Landgericht Meiningen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Dieser Shop ist ein offizell angemeldetes Gewerbe.

14.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.

15. Datenschutz

 Alle personenbezogenen Daten , die Sie uns zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

16. Vermittlung

Für Reisen von Partnerfirmen dienen wir nur als Vermittler.